Überblick über den Ablauf der Wahl


Die konkreten Termine werden durch Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Landes festgelegt.

Feststellung des Bedarfs an benötigten Schöffen

Die zuständigen Gerichtspräsidenten ermitteln die Zahl der in ihrem Bezirk erforderlichen (Jugend)Haupt- und Ersatzschöffen.

Mitteilung der Zahl an die Amtsgerichte

Den Vorsitzenden der Wahlausschüsse wird die Zahl der für das Amtsgericht erforderlichen (Jugend)Haupt- und Ersatzschöffen sowie der Anteil für das Landgericht mitgeteilt.

Mitteilung der Zahl an die Gemeinden

Den Gemeinden wird ihr Anteil an der Gesamtzahl der Schöffen mitgeteilt (den Jugendhilfeausschüssen an den Jugendschöffen) – ohne Differenzierung nach Haupt- und Ersatzschöffen.

Bekanntmachung der Wahl

Die Kommunen machen die Wahl bekannt und informieren die Öffentlichkeit.

Vorbereitung der Vorschlagslisten

Die zuständigen Ämter nehmen die Bewerbungen entgegen und bereiten den Beschluss der Vorschlagsliste durch die Vertretung bzw. den Jugendhilfeausschuss vor.

Wahl der Vertrauenspersonen

Die Vertretungen der Kreise, kreisfreien Städte, ggf. Großen kreisangehörigen Städte (untere Verwaltungsbezirke) wählen sieben Vertrauenspersonen für jeden Schöffenwahlausschuss.

Aufstellung der Vorschlagslisten

Gemeindevertretungen (für Schöffen) und Jugendhilfeausschüsse (für Jugendschöffen) beschließen die Vorschlagslisten mit mindestens der doppelten Zahl von Bewerbern.

Auflegung der Vorschlagslisten

Die Vorschlagslisten werden öffentlich ausgelegt. Gegen einzelne Vorschläge kann jeder Einspruch erheben.

Übersendung der Listen an das Amtsgericht

Die Vorschlagslisten werden mit den evtl. Einsprüchen an das Amtsgericht geschickt.

Vorbereitung der Sitzung des Wahlausschusses

Der Vorsitzende bereitet die Sitzung vor und veranlasst die Abstellung von Mängeln.

Wahl der Schöffen im Wahlausschuss

Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche und wählt die Haupt- und Ersatzschöffen für Amts- und Landgericht in allgemeinen und Jugendstrafsachen.

Überprüfung der gewählten Schöffen

Nach Überprüfung der Gewählten auf mögliche Wahlhindernisse werden die Listen für Haupt- und Ersatzschöffen dem jeweiligen Gericht übersandt.

Auslosung

Hauptschöffen werden auf alle Sitzungstage eines Jahres, Ersatzschöffen für die gesamte Amtszeit in eine feste Liste gelost.

Benachrichtigung über die Wahl

Schöffen werden über Wahl und Einsatz als Haupt- oder Ersatzschöffe am Amtsgericht oder Landgericht benachrichtigt. Nicht gewählte Bewerber sollten informiert werden.

Schöffenwahl 2023

Ziel der Kampagne der PariJus gGmbH ist, die Qualität der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz und damit die Rechtsprechung insgesamt zu verbessern.